Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement beruht auf verschiedenen Qualitätsindikatoren, also klinischen Messgrößen, die unterschiedliche Aspekte in der Gesundheitsversorgung, beispielsweise Prozesse, Strukturen oder Ergebnisse, bewerten.

Deutschland und die Schweiz liegen mittlerweile mit ihren umfangreichen Programmen recht weit vorn in Sachen Qualitätsmanagement. Dies ermöglichen beispielsweise die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung in Düsseldorf und der Outcome-Verein Zürich, Schweiz. Die Qualitätsentwicklung in Sachen Qualitätsmanagement wird erfolgreich vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) unterhalten. Deutschlandweit gibt es Qualitätsbewertungsmaßstäbe für das Qualitätsmanagement, welche einrichtungsübergreifend extern bewertet werden. Die extern durchgeführte Qualitätssicherung ist gesetzlich verpflichtend und hat das mittlerweile veraltete Qualitätsmanagement, welches auf freiwilliger Basis professionsintern durchgeführt wurde, abgelöst. Die externen Stellen sind der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), die für die Konzeptionierung und die Umsetzung vom Qualitätsmanagement zuständig sind. Dafür läuft die Bewertung vieler Bereiche vergleichend ab.

Gerade im ambulanten vertragsärztlichen Bereich geht das Qualitätsmanagement weit über die standardisierten Qualitätsanforderungen hinaus. Aufzeichnungen und Dokumentationen, die vergleichende Qualitätsbewertungen zur Basis haben - beispielsweise im Rahmen von Disease Management Programmen (DMP) - werden zunehmend gefordert. Im Pay-for-Performance Program legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) derzeit Indikatoren für das Qualitätsmanagement fest. Wichtig ist es bei Qualitätsvergleichen, diese auf einen hohen Standard zu stellen, wenn die Ergebnisse daraus wissenschaftlich relevant sind.

Die Leitlinien zur Qualitätsbewertung beziehungsweise -beurteilung liegen seit 2004 im Gesundheitsmodernisierungsgesetz festgelegt, welches vom G-BA als rechtsfähiges Beschlussgremium eingereicht wurde. Aufgaben des G-BA sind unter anderem, für die Qualität medizinischer Leistungen Kriterien zu konzipieren und Maßnahmen zur Qualitätsbeurteilung zu beschließen. Dabei wird alle zwei Jahre ein Qualitätsbericht der zugelassenen Krankenhäuser veröffentlicht.